Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25775
OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12 (https://dejure.org/2014,25775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 (https://dejure.org/2014,25775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 L 141/12 (https://dejure.org/2014,25775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Kosten für die Vorsprache bei Botschaftsvertretern zur Ermittlung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers; Anlass zu der begleiteten Abschiebung eines Ausländers

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 67 Abs. 3 S. 1; PStG § 45 Abs. 1
    Einordnung der Kosten für die Vorsprache bei Botschaftsvertretern zur Ermittlung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers; Anlass zu der begleiteten Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kosten der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Kosten für die Vorsprache bei Botschaftsvertretern zur Ermittlung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers; Anlass zu der begleiteten Abschiebung eines Ausländers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Der Ausländer haftet für die Kosten einer Abschiebung nur dann, wenn die zur Durchsetzung der Abschiebung ergriffenen Amtshandlungen und Maßnahmen den Ausländer nicht in seinen Rechten verletzen (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, Juris RdNr. 21 und Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 21).

    Für die Kosten derartiger Amtshandlungen greift der Verweis des § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 - a.a.O. RdNr. 23 und Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 21).

    Erforderlich ist eine Begleitung dann, wenn der Ausländer Anlass hierzu gibt, wenn es also in seiner Person liegende Gründe hierfür gibt (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 - a.a.O. RdNr. 32).

    Auch wenn der Ausländer bei dem vorausgegangenen Abschiebungsversuch möglicherweise nicht aggressiv war, sondern sich schlicht geweigert hat, mitzufliegen, durfte die verantwortliche Polizeibehörde Vorkehrungen für eine mögliche Aggressivität des Ausländers treffen (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, a.a.O. RdNr. 33).

    Im Hinblick darauf durfte die Bundespolizei Vorkehrungen für eine mögliche Aggressivität des Klägers bei seiner Abschiebung treffen, selbst wenn dieser bei dem vorausgegangenen Abschiebungsversuch möglicherweise - wie er selbst geltend macht - nicht aggressiv war, sondern sich schlicht geweigert hat, mitzufliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, a.a.O. RdNr. 33).

    Die aus Billigkeitsgründen gebotene Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kostenschuldners kann vielmehr entsprechend allgemeinen kostenrechtlichen Grundsätzen im Verfahren der Stundung, der Ermäßigung oder des Erlasses geprüft werden, wobei der Kläger auch durch die Pfändungsfreigrenzen vor einer unzumutbaren Belastung geschützt wird (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, a.a.O. RdNr. 37).

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Es handelt sich um Kosten für Amtshandlungen oder Maßnahmen, die dem Ziel dienten, eine Abschiebung des Klägers durch Ermittlung seiner Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates zu ermöglichen bzw. ihre Vereitelung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 -, Juris RdNr. 18; OVG LSA, Beschl. v. 27.09.2012 - 2 O 208/11 -, Juris RdNr. 8).

    Der Ausländer haftet für die Kosten einer Abschiebung nur dann, wenn die zur Durchsetzung der Abschiebung ergriffenen Amtshandlungen und Maßnahmen den Ausländer nicht in seinen Rechten verletzen (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, Juris RdNr. 21 und Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 21).

    Für die Kosten derartiger Amtshandlungen greift der Verweis des § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG (BVerwG, Urt. v. 16.10.2012 - BVerwG 10 C 6.12 - a.a.O. RdNr. 23 und Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 21).

    Sie kann - und muss - es bei der bloßen Vorspracheanordnung belassen, wenn sie davon ausgehen kann, dass der Ausländer einer derartigen Anordnung voraussichtlich Folge leisten wird (BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 23).

    In die Auswahl der in Betracht kommenden Maßnahmen ist im Hinblick auf § 66 Abs. 1 AufenthG auch der Aspekt der durch die Maßnahme verursachten Kosten einzubeziehen, so dass bei gleicher Eignung regelmäßig die kostengünstigere Maßnahme - etwa die Teilnahme an einem Gemeinschaftstransport - vorzuziehen sein wird (BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 - a.a.O. RdNr. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14

    Duldung; rechtlichen Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Eine beabsichtigte Eheschließung mit einer Deutschen begründet nur dann im Hinblick auf die durch Art. 6 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (OVG Bbg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14 -, Juris RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Im Hinblick darauf war der Einsatz von drei Begleitern vertretbar, da wegen der erforderlichen Ruhepausen der eingesetzten Beamten - auch unter Berücksichtigung möglicher Verspätungen des Flugzeugs - mehrere Dienstschichten einkalkuliert werden mussten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 19 ZB 11.742 -, Juris RdNr. 23).
  • VG Braunschweig, 18.10.2007 - 3 A 25/07

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Ausländer; Begleitbeamter; Begleitung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Eine unbegleitete Abschiebung auf dem Luftweg kommt nur dann in Betracht, wenn nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörden gesichert ist, dass der Ausländer sich seiner Abschiebung nicht widersetzt und auch im Übrigen keine Gefährdung der Flugsicherheit von ihm ausgeht (VG Braunschweig, GB v. 18.10.2007 - 3 A 25/07 -, Juris RdNr. 36).
  • OVG Sachsen, 09.07.2010 - 3 A 123/09

    Haftung für Abschiebungshaftkosten, Leistungsberechtigung nach AsylbLG,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Auch die - seinerzeit bestehende - Berechtigung des Klägers, Leistungen nach dem AsylbLG zu erhalten, schließt dessen Heranziehung zu den Kosten der Abschiebung nicht aus(vgl. SächsOVG, Beschl. v. 09.07.2010 - 3 A 123/09 -, Juris RdNr. 10).
  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Ein erneuter Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 05.03.2009 - 1 B 89/09 HAL - abgelehnt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Es handelt sich um Kosten für Amtshandlungen oder Maßnahmen, die dem Ziel dienten, eine Abschiebung des Klägers durch Ermittlung seiner Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates zu ermöglichen bzw. ihre Vereitelung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 -, Juris RdNr. 18; OVG LSA, Beschl. v. 27.09.2012 - 2 O 208/11 -, Juris RdNr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2009 - 2 M 288/08

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers, der aus tatsächlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 20.01.2009 - 2 M 288/08 - zurückgewiesen.
  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20

    Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster

    Liegt eine Verletzung der Rechte des Ausländers nicht vor, ist eine objektive Rechtswidrigkeit unerheblich, weil dann nur eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG i. V. mit § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG einer Pflicht zur Tragung der durch den Ausländer veranlassten Kosten entgegenstehen kann (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 52).

    Solche Amtshandlungen gehören zur Vorbereitung einer Abschiebung, weil sie durch Ermittlung der Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates die Abschiebung erst ermöglichen und ihre Vereitelung verhindern (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 50).

    Soweit der Veranlassungszusammenhang gegeben ist, steht einer Kostenerhebung nur der Einwand der Verletzung der Rechte des Klägers durch die kostenauslösende Amtshandlung oder eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 AufenthG i. V. mit § 13 Abs. 1 Satz 3 BGebG entgegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20.08.2014 - 2 L 141/12 -, juris, Rn. 52).

  • VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 1897/14

    Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung; Abschiebungshaft

    BVerwG, Urteil vom 16.10.2012, 10 C 6.12, a.a.O.; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014, 2 L 141/12, zitiert nach juris.

    BVerwG, Urteil vom 16.10.2012, 10 C 6.12, a.a.O., sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014, 2 L 141/12, a.a.O.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2020 - 2 L 108/18

    Kosten der Abschiebung - Verjährung

    Kosten, die im Sinne dieser Vorschriften bei der Vorbereitung der Abschiebung entstanden sind, sind solche für Amtshandlungen oder Maßnahmen, die dem Ziel dienten, eine Abschiebung des Ausländers durch Ermittlung seiner Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates zu ermöglichen bzw. ihre Vereitelung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - juris Rn. 18; Beschluss des Senats vom 20. August 2014 - 2 L 141/12 - juris Rn. 50).
  • VG Saarlouis, 08.09.2020 - 6 K 776/19

    Heranziehung des Verpflichtungsgebers für die Kosten der Abschiebung eines

    BVerwG, Urteil vom 16.10.2012, 10 C 6.12, BVerwGE 144, 326; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014, 2 L 141/12, zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht